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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind 

Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.

Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.

Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.


Tipp

In einigen Bundesländern wird von Seiten der Beihilfe häufig pro Tag um einen festen Satz gekürzt. Somit kommen durchaus hohe Kosten auf einen privat versicherten Beamten zu. Diese Kosten können Sie mit einem sehr geringem Beitrag schnell und einfach decken.

Beispiele für die Kürzung je nach Beihilfeverordnung (Stand 04/2015):

Kürzung bei Wahlleistungen:
Bundesbeihilfe: 24,50€ pro Tag (teilweise auf 28 Tage beschränkt)
Bayern: 32,50€ pro Tag (teilweise auf 30 Tage beschränkt)
Hessen: 16,00€ pro Tag
Nordrhein-Westfalen: 25,00€ pro Tag (teilweise auf 30 Tage beschränkt)
Rheinland-Pfalz: 12,00€ pro Tag
Sachsen: 14,50€ pro Tag
Sachsen-Anhalt: 24,50€ pro Tag (teilweise auf 28 Tage beschränkt)
Thüringen: 32,50€ pro Tag

Kürzung bei stationärem Aufenthalt:
Berlin: 10,00€ pro Tag (teilweise auf 28 Tage beschränkt)
Brandenburg: 10,00€ pro Tag (teilweise auf 28 Tage beschränkt)
Mecklenburg-Vorpommern: 10€ pro Tag (teilweise auf 28 Tage beschränkt)
Niedersachsen: 10,00€ pro Tag (teilweise auf 28 Tage beschränkt)
 


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