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Beihilfeversicherung

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Für den Rundumschutz: die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Einen Basisschutz im Krankheitsfall genießen Beamte durch die Absicherung über den Dienstherren. Dieser übernimmt, je nachdem um welche Behörde es sich handelt, zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Betroffene Beamte müssen dafür lediglich die Belege für die entstandenen Kosten bei der zuständigen Festsetzungsstelle einreichen und erhalten daraufhin die entstanden Kosten zurückerstattet.

Um die Differenz auszugleichen, hatten Beamte bis zum 1. Januar 2009 die Wahl: Sie konnten den Rest der Behandlungskosten entweder selbst übernehmen oder eine private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte als freiwillige Kranken­ver­si­che­rung abschließen. Seit diesem Stichtag gilt die Versicherungspflicht in der Kranken­ver­si­che­rung auch für Beamte.

Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte bietet individuelle Lösungen

Die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte bietet den Versicherungsnehmern zahlreiche Vorteile in der Ausgestaltung des Vertrages. Beispielsweise können sie einen Basistarif wählen und genießen damit denselben Versicherungsschutz wie in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Darüber hinaus können sie sich gegen bestimmte Risiken besser absichern oder eine bessere Versorgung gewährleisten. Beispielsweise können die Versicherungsnehmer in den Vertrag für die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte aufnehmen lassen, dass sie bei Behandlungen im Krankenhaus ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung bekommen.

Auch für die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte gilt der Grundsatz: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, umso günstiger sind die Beiträge. So bieten die Versicherer beispielsweise auch zahlreiche attraktive Verträge für Beamte auf Widerruf, die noch nicht den vollständigen Beamtenstatus erreicht haben.

Auch wenn die Versicherungsnehmer unter Vorerkrankungen leiden, bietet die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte Vorteile. Sie müssen in diesem Fall üblicherweise keine Leistungsausschlüsse oder hohe Risikozuschläge befürchten, wenn sie erstmalig verbeamtet werden. Dies ist auch der größte Unterschied zwischen einer herkömmlichen privaten Kranken­ver­si­che­rung und ihrem Pendant für Beamte. Denn vom Leistungsumfang her unterscheidet sich die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte nicht signifikant von anderen Angeboten.

Welche Angebote gibt es?

Grundsätzlich sollte die private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte immer in der besten Tarifkombination abgeschlossen werden. Der beste Versicherungsschutz ist deshalb die Absicherung, die der Beamte wählt, abhängig von der jeweiligen Gesellschaft und Tarifkombination. Sie umfasst den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich. Falls Zusatzbausteine angeboten werden, sollten diese schon von Anfang an mit gebucht werden. Dadurch lassen sich später mögliche Nachteile vermeiden. Und schließlich gibt es außerdem Zusatzversicherungen wie das Krankenhaustagegeld. Auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Chefarztbehandlung, ein Beihilfeergänzungstarif, ein Kurbaustein und eine Auslandskrankenversicherung lassen sich buchen.

Welchen Versicherungsschutz brauchen Beamte?

Wenn sich Beamte durch die private Kranken­ver­si­che­rung ohnehin schon mit dem Thema beschäftigen, sollten sie auch gleich die weiteren Versicherungen für einen möglichst guten Rundum-Schutz abschließen. Dazu gehört - nicht nur für Beamte - die Pflegezusatzversicherung. Diese deckt, je nach dem Umfang und der Art der Versicherung, die Pflegekosten ab und ergänzt dadurch die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung sinnvoll.

Für Beamte sind außerdem die Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Diensthaftpflichtversicherung wichtig. Erstere sichert Beamte, aber auch Angestellte des öffentlichen Dienstes ab, falls sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig geschrieben werden. Die Haft­pflicht hingegen greift, wenn sich in Ausübung des Amtes ein Fehler einschleicht und der verantwortliche Sachbearbeiter in Regress genommen wird. Denn sofern ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, haftet er persönlich in vollem Umfang für den entstandenen Schaden.


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